Stark in der Gemeinschaft

Wohnungseigentum- und Sondereigentums-Verwaltung

WEG

WEG-Verwaltung

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Die INtex Hausverwaltung ist für alle Formen des Wohnungs-, Teil- und Sondereigentums geeignet (in der Schweiz Stockwerkeigentum genannt). Von der Adreßverwaltung der Eigentümer über das Objekt-Management der Wohneigentümer-Gemeinschaften (WEG) über die Durchführung von Versammlungen incl. der Beschluß-Sammlung bis hin zur Buchführung der alltäglichen Geschäftsvorfälle und Rücklagen sowie die Erstellung der Abrechnungen und Wirtschaftspläne reicht das Funktionsspektrum. 

Buchführung

Doppelte Buchführung

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INtex Hausverwaltung enthält eine vollumfängliche doppelte Buchführung. Damit können Sie Hausgeldforderungen und -zahlungen, alle Ausgaben und Einnahmen verbuchen und vor allem auch die Entwicklung der Rücklage darstellen. Durch die Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kommen Sie Ihren Rechenschaftspflichten nach. Den Eigentümerabrechnungen können Journale, Saldenliste und Gewinn- und Verlustrechnungen beigefügt werden.

 

Versammlungen

Beschlüsse&Versammlungen

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Als WEG Verwalter sind Sie in der Pflicht, Eigentümerversammlungen abzuhalten und die dabei getroffenen Beschlüsse in einer Beschlußsammlung revisionssicher zu archivieren. Bei beiden Aufgaben hilft Ihnen die INtex Hausverwaltung. Laden Sie per Serienbrief-/Mail mit Tagesordnungspunkten zur Versammlung ein, informieren Sie sich vorab über die Stimmrechts-Verhältnisse, damit bei Abstimmungen richtig gezählt wird. Halten Sie dann die Beschlüsse digital und dauerhaft fest und setzen Sie diese unterstützt durch das Ticket-System im Programm um.

 

 

Abrechnungen und Wirtschaftspläne

Abrechnungen

INtex Hausverwaltung erstellt für Sie die Hausgeld-/Eigentümerabrechnungen und auch alle Wirtschaftspläne. Dabei können Sie zusätzlich zu den üblichen Umlagefaktoren Quadratmeter, Einheiten etc. auf Miteigentumsanteile in drei Varianten als Umlagefaktor zurückgreifen, um alle erdenklichen Sonderfälle der Eigentumsverteilung abzudecken. Selbstverständlich sind im Rahmen einer Eigentümerabrechnung auch Kosten der Verwaltung und Instandsetzungsaufwendungen auf die Parteien zu verteilen. Eine Unterscheidung der Kosten nach "auf den Mieter umlegbar" und "nicht umlegbar" ist möglich. Rücklage-Einzahlungen werden rechtsprechungskonform nicht als Kosten ausgewiesen, die Abrechnungsspitze wird dargestellt.

FAQ Hausgeldabrechnung: FAQ ...

 

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Instandhaltungsrücklage und Bankkonten

XT PREMIUM TEAM SERVER INtex Hausverwaltung wirft im Rahmen der Hausgeldabrechnung auch die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage incl. aller Entnahmen und Zuführungen als Ist- und Soll-Zahlen (gemäß Wirtschaftsplan) aus und stellt die Kontostände und Entwicklungen aller Bankkonten der WEG dar. Dabei sind alle Zu- und Abgänge, Zinsen und Steuern berücksichtigt.

Instandhaltung