Professionelles Objekt-Management Behalten Sie den Überblick über alle Objekte und EinheitenInventarisierungWenn in Ihren Immobilien Ausstattungsgegenstände wie Büromöbel, Computer und Drucker oder Möblierungen wie Küchen sowie technische Assets wie Feuerlöscher, Brandmelder oder Gartengeräte wie Rasenmäher, Hochdruckreiniger und Kantenschneider zu inventarisieren sind, empfehlen wir Ihnen das Produkt |
KautionenINtex Hausverwaltung bietet eine zentrale Kautionsverwaltung. Hier können Sie historisch festhalten, wann eine Kaution fällig wurde, wann die gesetzlich geregelten Kautions-Drittel eingezahlt wurden, wann und warum es zu Entnahmen aus der Kaution kam, welche Verzinsung das Kautions-Sparbuch hatte und wann die Kaution aufgelöst wurde. Diese Kautionsdaten sind mit den Mietverträgen und den Mietern verknüpft. Bilden Sie über Filterungen Summen der Kautionszahlungen für einzelne Mieter, Wohnungen, Objekte oder den gesamten Immobilienbestand.
SchlüsselverwaltungIm Rahmen der Hausverwaltung ergibt sich die Notwendigkeit, die diversen Schlüssel - von der Eingangstür über die Wohnungs- und Zimmertüren bis hin zum Garagentor und Heizungskeller - im Überblick zu behalten. Die INtex Software hilft Ihnen dabei, jederzeit zu wissen, wer welchen Schlüssel seit wann zu welchem Zweck ausgehändigt bekommen hat bzw. wo sich der Schlüssel befindet. Zähler und ZählerständeUm Wasserkosten, Stromkosten und Heizungskosten umzulegen, wird immer mehr auf verbrauchsbezogene Abrechnung anstelle der Personenumlage gesetzt. Dafür braucht es natürlich Zähler und regelmäßige zeitnahe Ablesungen der Verbräuche. Und diese Daten müssen irgendwo erfasst und festgehalten werden. INtex Hausverwaltung erledigt das für Sie zuverlässig. Die Verbräuche zwischen zwei Ablesungen werden errechnet, die Verbrauchswerte fließen ergebnismäßig in die Umlagen ein, die Zählerstandsinformationen können in der Abrechnung erscheinen. ÜbergabeprotokolleBei Ein- und Auszügen können die Daten des Übergabeprotokolls elektronisch erfasst und sauber ausgedruckt werden. Auch eine voll digitale Abwicklung über Tablets ist möglich, wenngleich die Rechtsprechung Schwierigkeiten bei der Unterschrift sieht.
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Grundlegende Pflichten nach BGB Instandhaltungspflicht für Eigentümer und VermieterDie Pflichten zur Instandhaltung von Immobilien, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind, liegen im Allgemeinen beim Eigentümer. Ist die Immobilie vermietet, übernimmt der Vermieter einige dieser Pflichten im Rahmen des Mietvertrags. Bei all diesen Pflichten hilft die INtex Hausverwaltung mit einer Fülle von Funktionen:
Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten des EigentümersEin Eigentümer muss:
Instandhaltungspflichten des VermietersBei vermieteten Immobilien muss der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 BGB dafür sorgen, dass der Mieter die Mietsache vertragsgemäß nutzen kann und sie während der Mietzeit in einem entsprechenden Zustand bleibt. Dazu gehören:
Diese Pflichten können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, außer es handelt sich um Schönheitsreparaturen, die auf den Mieter übertragen werden können. Meldepflicht des MietersDer Mieter muss Mängel oder Schäden, die über seine Instandhaltungspflicht hinausgehen, gemäß § 536c Abs. 1 BGB unverzüglich melden. Unterlässt er dies, kann er schadensersatzpflichtig werden. Beispiele aus der PraxisBeispiel 1: Feuchtigkeit und Schimmelbildung Wenn die Ursache Baumängel oder schlechte Dämmung sind, liegt die Verantwortung beim Eigentümer oder Vermieter. Wenn die Ursache unzureichendes Lüften oder Heizen durch den Mieter ist, liegt die Verantwortung beim Mieter im Rahmen der Schönheitsreparaturen. Beispiel 2: Schneeräumung und Streupflicht Grundsätzlich muss der Eigentümer für die Schneeräumung und Streupflicht sorgen. Diese Pflicht kann im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden, darf jedoch keine unzumutbaren Belastungen für den Mieter darstellen. Beispiel 3: Defekte Heizung Der Vermieter muss eine defekte Heizung in der Heizperiode sofort reparieren oder ersetzen. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter die Miete mindern oder selbst den Mangel beheben und die Kosten vom Vermieter einfordern. Informiert der Mieter den Vermieter nicht oder verzögert die Reparatur, kann er für dadurch entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
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