Professionelles Objekt-Management

Behalten Sie den Überblick über alle Objekte und Einheiten

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Barcodes

Inventarisierung

Wenn in Ihren Immobilien Ausstattungsgegenstände wie Büromöbel, Computer und Drucker oder Möblierungen wie Küchen sowie technische Assets wie Feuerlöscher, Brandmelder oder Gartengeräte wie Rasenmäher, Hochdruckreiniger und Kantenschneider zu inventarisieren sind, empfehlen wir Ihnen das Produkt
 INtex Inventar ...

Kautionen

Kautionen

INtex Hausverwaltung bietet eine zentrale Kautionsverwaltung. Hier können Sie historisch festhalten, wann eine Kaution fällig wurde, wann die gesetzlich geregelten Kautions-Drittel eingezahlt wurden, wann und warum es zu Entnahmen aus der Kaution kam, welche Verzinsung das Kautions-Sparbuch hatte und wann die Kaution aufgelöst wurde. Diese Kautionsdaten sind mit den Mietverträgen und den Mietern verknüpft. Bilden Sie über Filterungen Summen der Kautionszahlungen für einzelne Mieter, Wohnungen, Objekte oder den gesamten Immobilienbestand.

 

Schlüssel

Schlüsselverwaltung

Im Rahmen der Hausverwaltung ergibt sich die Notwendigkeit, die diversen Schlüssel - von der Eingangstür über die Wohnungs- und Zimmertüren bis hin zum Garagentor und Heizungskeller - im Überblick zu behalten. Die INtex Software hilft Ihnen dabei, jederzeit zu wissen, wer welchen Schlüssel seit wann zu welchem Zweck ausgehändigt bekommen hat bzw. wo sich der Schlüssel befindet.

Zähler

Zähler und Zählerstände

Um Wasserkosten, Stromkosten und Heizungskosten umzulegen, wird immer mehr auf verbrauchsbezogene Abrechnung anstelle der Personenumlage gesetzt. Dafür braucht es natürlich Zähler und regelmäßige zeitnahe Ablesungen der Verbräuche. Und diese Daten müssen irgendwo erfasst und festgehalten werden. INtex Hausverwaltung erledigt das für Sie zuverlässig. Die Verbräuche zwischen zwei Ablesungen werden errechnet, die Verbrauchswerte fließen ergebnismäßig in die Umlagen ein, die Zählerstandsinformationen können in der Abrechnung erscheinen.

Protokolle

Übergabeprotokolle

Bei Ein- und Auszügen können die Daten des Übergabeprotokolls elektronisch erfasst und sauber ausgedruckt werden. Auch eine voll digitale Abwicklung über Tablets ist möglich, wenngleich die Rechtsprechung Schwierigkeiten bei der Unterschrift sieht.

 

Grundlegende Pflichten nach BGB

Instandhaltungspflicht für Eigentümer und Vermieter

Die Pflichten zur Instandhaltung von Immobilien, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind, liegen im Allgemeinen beim Eigentümer. Ist die Immobilie vermietet, übernimmt der Vermieter einige dieser Pflichten im Rahmen des Mietvertrags.

Bei all diesen Pflichten hilft die INtex Hausverwaltung mit einer Fülle von Funktionen:

  • Objekt-Übersicht mit allen Daten der Gebäude
  • Einheiten-Übersicht mit allen Daten etwa der verwalteten Wohnungen und Stellplätze
  • Zentrale Adressverwaltung, um die Kontaktdaten von Mietern, Eigentümern und Dienstleistern immer parat zu haben
  • Professionelles Dokumenten-Management, damit nichts verloren geht oder verlegt wird
  • Zentrale Wiedervorlage, damit Fristen und Termine etwa für Wartungen und Ablesungen, Mahnungen und Abmahnungen sowie Prozesse nicht verpasst werden.
  • Notizsammlung, um auch Kleinigkeiten nicht zu vergessen
  • Aufgaben-Management mit Checklisten und Arbeitszeiterfassung
  • Integrierte Terminverwaltung
  • Korrespondenz-Modul für Briefe und Mails mit Verknüpfungen zu Objekten, Einheiten und Adressen

Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten des Eigentümers

Ein Eigentümer muss:

  • Die Bausubstanz, Stabilität, Abdichtung, Dämmung, Heiz- und Lüftungsanlagen, Brandschutz und Umweltverträglichkeit des Gebäudes erhalten.
  • Die ordnungsgemäße Funktion von Rohrleitungen, Kabeln, Heizkörpern und anderen Versorgungseinrichtungen sicherstellen. Gefahren für Leben, Gesundheit und Sicherheit der Bewohner und Besucher abwehren, etwa durch Schneeräumung, Schimmelbeseitigung oder Asbestentfernung.
  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Treppenhäuser, Aufzüge, Tiefgaragen, Gärten und Spielplätze instandhalten und die Verkehrssicherungspflicht erfüllen.

Instandhaltungspflichten des Vermieters

Bei vermieteten Immobilien muss der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 BGB dafür sorgen, dass der Mieter die Mietsache vertragsgemäß nutzen kann und sie während der Mietzeit in einem entsprechenden Zustand bleibt. Dazu gehören:

  • Beseitigung von Mängeln, die die Nutzung beeinträchtigen.
  • Wartung und Instandsetzung der Hauptversorgungseinrichtungen wie Heizung, Wasser-, Gas- und Elektroinstallationen.
  • Erhalt der Nutzbarkeit von Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Einhaltung von Vorschriften wie Brandschutz- oder Schallschutzregeln.
  • Regelmäßige Inspektionen und Wartungen, um frühzeitig Mängel zu erkennen und zu beheben.

Diese Pflichten können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, außer es handelt sich um Schönheitsreparaturen, die auf den Mieter übertragen werden können.

Meldepflicht des Mieters

Der Mieter muss Mängel oder Schäden, die über seine Instandhaltungspflicht hinausgehen, gemäß § 536c Abs. 1 BGB unverzüglich melden. Unterlässt er dies, kann er schadensersatzpflichtig werden.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Feuchtigkeit und Schimmelbildung Wenn die Ursache Baumängel oder schlechte Dämmung sind, liegt die Verantwortung beim Eigentümer oder Vermieter. Wenn die Ursache unzureichendes Lüften oder Heizen durch den Mieter ist, liegt die Verantwortung beim Mieter im Rahmen der Schönheitsreparaturen.

Beispiel 2: Schneeräumung und Streupflicht Grundsätzlich muss der Eigentümer für die Schneeräumung und Streupflicht sorgen. Diese Pflicht kann im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden, darf jedoch keine unzumutbaren Belastungen für den Mieter darstellen.

Beispiel 3: Defekte Heizung Der Vermieter muss eine defekte Heizung in der Heizperiode sofort reparieren oder ersetzen. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter die Miete mindern oder selbst den Mangel beheben und die Kosten vom Vermieter einfordern. Informiert der Mieter den Vermieter nicht oder verzögert die Reparatur, kann er für dadurch entstandene Schäden haftbar gemacht werden.