Aufgaben, Notizen, Termine, Wiedervorlage
Behalten Sie den Überblick bei Schadensmeldungen: Erfassen Sie Mängel, beauftragen Sie Handwerker und dokumentieren Sie den Fortschritt mit Fotos, Notizen und Arbeitszeiten direkt im Objekt.
Legen Sie formatierte Notizen zu Adressen, Objekten oder Einheiten an. Nutzen Sie Hyperlinks auf interne Daten oder externe Websites und setzen Sie wichtige Informationen direkt auf Wiedervorlage.
Inklusive Wochen-, Monats- und Agendaansicht. Termine bilden eine lückenlose Historie am Objekt und lassen sich als ICS-Datei bequem nach Outlook, macOS oder auf Ihr Smartphone exportieren.
Verpassen Sie keine Fristen mehr. Ob Verträge, Adressen oder Aufgaben: Legen Sie Datensätze auf WV und behalten Sie im Organizer den Überblick über heutige, vergangene oder zukünftige Termine.
Durch die tiefe Verknüpfung des Organizers mit den Modulen Adressen, Objekten, Einheiten, Abrechnungen und Buchführung behalten Sie jede rechtliche Frist sicher im Auge.
Vermieter müssen die jährliche Abrechnung gemäß § 556 BGB innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Zeitraums zustellen.
Bei schwerwiegenden Gründen (z.B. Mietrückstand) gilt § 543 BGB. Hier ist unverzügliches Handeln erforderlich.
Kündigungsfristen hängen von Mietdauer und Vertragsdatum ab (§ 573 BGB).
Mieter müssen Mängel gemäß § 536c BGB unverzüglich melden.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Da sich Gesetze und Urteile ändern können, sollten Sie spezifische Regelungen stets mit einem Anwalt prüfen.